Der vom 3. November bis zum 7. Dezember 2025 von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) in die Vernehmlassung gegebene Gegenvorschlag zur Stopfleber-Initiative scheint nur ein einziges Ziel zu verfolgen: den Eindruck zu erwecken, dass er eine Reduktion der Stopfleber-Importe ermöglichen würde – obwohl sich in Wirklichkeit nichts ändern wird.
Der Gegenvorschlag (1), der in Form einer parlamentarischen Initiative eingereicht wurde, bezweckt die Aufnahme neuer Bestimmungen (2) in das Bundesgesetz über den Tierschutz (TSchG). Er sieht zunächst vor zu beobachten, ob die Pflicht zur Kennzeichnung «Von zwangsernährten Gänsen oder Enten gewonnen» auf den Verpackungen von Stopfleber, Magret und Confit Auswirkungen auf die professionellen Importe dieser Produkte hat. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) werden damit beauftragt, ein Monitoring der Importe einzurichten und alle fünf Jahre einen Bericht darüber zu erstellen. Sollten die Importe nicht zurückgehen, «schlagen» die Behörden dem Bundesrat «Massnahmen von begrenzter Tragweite» vor. Zu den im erläuternden Bericht (3) der WBK-N genannten, jedoch nicht im Gegenvorschlag verankerten möglichen Massnahmen gehören Informationskampagnen für Konsumentinnen und Konsumenten bis hin zu möglichen Einschränkungen «mit dem Ziel einer nachhaltigen Verringerung der professionellen Importe».
Ein Gegenvorschlag ohne Zeitplan für die Umsetzung
In welchem Zeitraum sollen diese Massnahmen umgesetzt werden? In 10 Jahren, 20 Jahren oder 50 Jahren? Der Gegenvorschlag legt keinerlei Zielvorgaben fest. Angesichts der Tatsache, dass die derzeit zuständige Bundesrätin erklärt hat, jeweils zu den Jahresendfeiertagen im Familienkreis Stopfleber zu konsumieren, ist es durchaus wahrscheinlich, dass sich die ergriffenen Massnahmen auf vereinzelte, sporadische Werbekampagnen beschränken werden. Der erläuternde Bericht erinnert zudem daran, dass die Schweiz ungeachtet der getroffenen Massnahmen in jedem Fall weiterhin jährlich rund 20 Tonnen Stopfleber importieren wird – gestützt auf ein mit Frankreich ratifiziertes Abkommen.
Stopfleber-Importe für Privatpersonen weiterhin möglich
Da diese neuen gesetzlichen Bestimmungen ausschliesslich für den professionellen Sektor gelten, bleiben Importe durch Privatpersonen vollständig erlaubt, was die Wirksamkeit des Gegenvorschlags zusätzlich schwächt.
Ohne einen ambitionierten Gegenvorschlag ist es offensichtlich, dass die Stopfleber-Initiative aufrechterhalten wird und es 2026 zu einer Volksabstimmung kommen wird. Es ist an der Zeit, unsere Gesetzgebung konsequent umzusetzen. Die Produktion von Stopfleber ist in der Schweiz seit über 40 Jahren aufgrund des den Tieren beim Stopfen zugefügten Leids verboten. Dieses Verbot wird umgangen, indem jährlich über 200 Tonnen Stopfleber importiert werden. Es ist höchste Zeit, dieser Heuchelei ein Ende zu setzen.
Quellen:
1) https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/3199/de
2) https://stopfleber-initiative.ch/wp-content/uploads/2025/12/Vernehmlassungsvorlage-TSchG-de.pdf
3) https://stopfleber-initiative.ch/wp-content/uploads/2025/12/Erlaeuternder-Bericht-de.pdf

