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Unterschriftenbogen

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Vielen Dank für Deine Hilfe und Unterstützung.

Wer darf unterschreiben?

  • 1

    Unterschreiben dürfen in der Schweiz stimmberechtigte Personen ab 18 Jahren, auch Auslandschweizer.

  • 2

    Alle Angaben müssen vollständig und korrekt sein.

    Name, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift müssen vollständig und handschriftlich ausgefüllt werden und absolut korrekt sein

Wichtig: Nur eine politische Gemeinde pro Bogen!

  • 3

    Pro Bogen dürfen nur Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus der selben politischen Gemeinde unterzeichnen.

    Wenn zwei Personen unterzeichnen, die in verschiedenen Gemeinden wohnen, müssen zwei Bögen verwendet werden (ein Bogen pro Gemeinde).

Wie müssen die Unterschriften gesammelt werden?

  • 4

    Nur Bögen mit handschriftlichen Unterschriften sind gültig. Ausgefüllte Bögen dürfen nicht per Fax oder eingescannt per Mail zurückgeschickt werden.

  • Das Blatt des Unterschriftenbogens darf nicht manipuliert werden. Es muss die ganze Tabelle und Gesetzestexte enthalten. Ein zerschnittenes oder geklebtes Unterschriftenblatt wird für ungültig erklärt.

  • 6

    Oberhalb der Adresszeilen und in der letzten Kolonne darf nichts geschrieben werden. Diese Felder werden von den Kontrollorganen der Gemeinden ausgefüllt.

Jeder Bogen wird von Deiner politischen Gemeinde überprüft.

Unterschriften von nicht berechtigten Personen werden gestrichen und nicht mitgezählt.

In der Regel sind bei Initiativen rund 20 Prozent der Unterschriften ungültig. Hilf uns, gültige Unterschriften zu sammeln, indem Du die Unterschriftenbögen korrekt ausfüllst.

100’000 Unterschriften müssen wir vor dem 28.11.2023 sammeln!