Indirekter Gegenvorschlag zur Stopfleber-Initiative: Kantone lehnen ihn ab und unterstützen ein Importverbot

29. Jan. 2026

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat die 62 Stellungnahmen der Kantone und Organisationen veröffentlicht, die im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Stopfleber-Initiative eingereicht wurden. Die Vernehmlassung fand vom 3. November bis zum 7. Dezember 2025 statt.

Der Gegenvorschlag wurde auf Initiative der welschen Mitglieder der WBK-N ausgearbeitet, die befürchten, dass die Initiative zum Importverbot von Stopfleber an der Urne angenommen werden könnte. Er beschränkt sich auf minimalistische Massnahmen, deren mögliche Auswirkungen erst nach vielen Jahren sichtbar würden (siehe unseren Artikel zum Gegenvorschlag).

Ein «inkohärenter und wirkungsloser» Gegenvorschlag

In ihren Stellungnahmen äussern sich mehrere Kantone sehr kritisch gegenüber dem Gegenvorschlag und lehnen ihn ab. So beurteilt ihn der Kanton Neuenburg als «inkohärent und ohne reale Wirkung; er vermag das angestrebte Ziel nicht zu erreichen». Der Kanton Aargau erinnert daran, dass die Zwangsfütterung «erhebliche Leiden sowie schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Enten und Gänsen verursacht». Für ihn ist der «indirekte Gegenvorschlag nicht geeignet, dieses Problem zu lösen. Eine Deklarationspflicht verändert die Importpraxis kaum und reduziert das Tierleid in keiner Weise (…) Selbst bei einem schrittweisen Ansatz würde das Tierleid über Jahre hinweg andauern». Aus Sicht des Regierungsrates müsse der vorliegende Gegenvorschlag daher «abgelehnt werden (…). Ein Importverbot ist aus technischer Sicht logisch und im Bereich der Tierschutzpolitik klar gerechtfertigt».

Auch Nidwalden spricht sich «klar für ein vollständiges Importverbot und gegen den Gegenvorschlag» aus.
Glarus ist ebenfalls der Ansicht, dass «ein vollständiges Importverbot mit einer angemessenen Übergangsfrist wirtschaftlicher und wirksamer wäre».
Zürich lehnt den Gegenvorschlag ab und erklärt sich «für ein generelles Verbot der kommerziellen und privaten Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten, wie es die Initiative vorsieht». Für den Kanton sei «nicht nachvollziehbar, dass eine Praxis, die aus Gründen des Tierwohls im Inland verboten ist, über den Import entsprechender Produkte weiterhin erlaubt bleibt».
Auch Obwalden bezweifelt die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen und ist der Ansicht, dass die Stopfleber-Initiative «kohärenter wäre, da sie die Einfuhr generell verbieten würde».
Der Kanton Tessin hält es ebenfalls für inkohärent, die Herstellung eines Produkts zu verbieten, dessen Import jedoch zuzulassen, und bezweifelt, «dass eine Deklarationspflicht (…) die Importe in signifikanter Weise reduzieren kann».
Basel-Landschaft kritisiert zudem das Fehlen konkreter Zielvorgaben im Gegenvorschlag «hinsichtlich der zu erreichenden Importmengen».

Unter den politischen Parteien unterstützen die Grünen das Importverbot für Stopfleber aus Zwangsfütterung, da es «unerlässlich ist, dass die Schweiz kohärente Standards anwendet und das Tierleid, das wir im Inland ablehnen, nicht ins Ausland auslagert».
Auch die Kleinbauern-Vereinigung unterstützt die Stopfleber-Initiative und Massnahmen bis hin zu einem Importverbot.
Während die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) «begrüsst, dass die WBK-N der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellt», unterstützt sie weiterhin «die Forderungen der Stopfleber-Initiative, die ein Importverbot für Stopfleber verlangt, da diese Produkte aus einer Tierquälerei-Praxis stammen, die in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten ist».
Der Konsumentenschutz unterstützt die Initiative ebenfalls: «Ein kohärentes Importverbot schafft Klarheit für Konsumentinnen und Konsumenten: Die Produkte sind schlicht nicht erhältlich, was die Notwendigkeit erspart, Herkunft oder Kennzeichnung zu überprüfen».

Viele Kritiken, wenig Veränderung

Trotz der nahezu einhelligen Kritik – auch aus Wirtschaftskreisen wie dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), HANDEL Schweiz und der Swiss Retail Federation, die befürchten, dass Beschränkungen, welche sich ausschliesslich auf professionelle Importe beziehen, den Einkaufstourismus durch Privatpersonen fördern könnten – hat die WBK-N letztlich lediglich geringfügige formale Anpassungen an ihrem Gegenvorschlag vorgenommen.
Um sicherzustellen, dass die Einfuhr von Stopfleber trotz möglicher Massnahmen des Bundesrates weiterhin garantiert bleibt, hat sie zudem in Absatz 4 von Artikel 14a TSchG (2) festgehalten, dass eine jährliche Mindestimportmenge von 20 Tonnen Stopfleber weiterhin zulässig bleibt, gestützt auf ein Handelsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Der Gegenvorschlag wird voraussichtlich während der Frühjahrssession des Parlaments, die vom 2. bis 20. März 2026 stattfindet, dem gesamten Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt.